In Luxemburg wird eine Aufenthaltserlaubnis als „titre de séjour“ oder „autorisation de séjour“ bezeichnet. Es ermöglicht Nicht-EU-/EWR-Bürgern, sich für einen längeren Zeitraum legal in Luxemburg aufzuhalten. Die Aufenthaltserlaubnis wird für unterschiedliche Zwecke erteilt, beispielsweise für eine Beschäftigung, ein Studium, eine Familienzusammenführung oder andere besondere Umstände.
Hier einige wichtige Punkte zur Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg:
1. Zweck: Der Zweck Ihres Aufenthalts bestimmt die Art der Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen müssen. Zu den gängigen Arten gehören die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, die Aufenthaltserlaubnis zum Studium, die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung und die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
2. Antragsverfahren: Um eine Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg zu erhalten, müssen Sie im Allgemeinen einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l’Immigration) oder deren örtlichen Büros einreichen. Der Antrag sollte verschiedene Dokumente enthalten, wie zum Beispiel ein ausgefülltes Antragsformular, einen gültigen Reisepass, einen Nachweis über den Zweck Ihres Aufenthalts, einen Nachweis über die finanziellen Mittel, den Krankenversicherungsschutz und andere Belege, die speziell auf Ihre Situation zugeschnitten sind.
3. Dauer: Die Dauer einer Aufenthaltserlaubnis kann je nach Aufenthaltszweck variieren. Es kann für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt werden, beispielsweise für die Dauer Ihres Arbeitsvertrags oder Ihres Studiums. In einigen Fällen kann die Erlaubnis erneuert oder verlängert werden.
4. Ständiger Wohnsitz: Wenn Sie sich für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel fünf Jahre) rechtmäßig in Luxemburg aufgehalten haben, können Sie möglicherweise einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es Personen, auf unbestimmte Zeit in Luxemburg zu leben
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